BH-Kurs mit Verkehrsteil und Sachkundenachweis
Diese erste Prüfung sollte in Österreich jeder Hund egal welcher Rasse absolvieren denn hier wird der Hund auf seine Altagstauglichkeit überprüft.Die Begleithundprüfung (BH) ist in Vereinen der FCI eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport. Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 12 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport. Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 12 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben
Der Sachkundenachweis:
Der Sachkundenachweis ist ein theoretischer Vortrag, der von einem Trainer gehalten wird und folgende Teile umfasst:
- Teil A umfasst allgemeines Wissen über den Hund und sein Verhalten
- Teil B beinhaltet speziellere Fragen zum Hund, unter anderem zu Hundekrankheiten und Hundehaltung
- Teil C behandelt gesetzliche Bestimmungen, zur Hundehaltung
- Teil D umfasst Fragen zu den Sinnen des Hundes.
- Teil E widmet sich speziellen Fragen zum Hundesport, beispielsweise welches Mindestalter ein Hund bei einer Prüfung haben muß.
- Der Vortrag dauert ca. 2Stunden und muss von jedem Hundeführer besucht werden da er ein Teil des BH-Kurses ist.
Gehorsam:
Dieser Teil umfasst alle Übungen die auf dem Unterordnungsplatz gezeigt werden müssen:
Zwei Hundeführer arbeiten immer paralell mit ihren Hunden.d.h. ein Hund arbeitet und einer zeigt zur gleichen Zeit, daß er ruhig an einem Platz liegen kann.
Die Übungen sind:
Sitz,Platz mit Heranrufen, ein Fussteil mit und einer ohne Leine.
Zwei Hundeführer arbeiten immer paralell mit ihren Hunden.d.h. ein Hund arbeitet und einer zeigt zur gleichen Zeit, daß er ruhig an einem Platz liegen kann.
Die Übungen sind:
Sitz,Platz mit Heranrufen, ein Fussteil mit und einer ohne Leine.
Verkehrsteil:
Die Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Richter legt mit dem Prüfungsleiter fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Die Übungen können durch den Richter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Richter ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Es können folgende Übungen vorzuzeigen sein:
.Begegnung mit Personengruppe
.Begegnung mit Radfahrern
.Begegnung mit Autos
.Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
.Begegnung mit anderen Hunden
.Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Es können folgende Übungen vorzuzeigen sein:
.Begegnung mit Personengruppe
.Begegnung mit Radfahrern
.Begegnung mit Autos
.Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
.Begegnung mit anderen Hunden
.Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Ablauf der Prüfung:
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt.
Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel(Beissen, Knurren,...), kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und dies im Leistungsheft vermerken.
Gehorsamsteil
Nach der Unbefangenheitsprobe folgt der Gehorsamsteil der immer von 2 Paaren gleichzeitig abgelegt wird.
Während ein Paar "arbeitet", liegt der zweite Hund neben seinem Hundeführer ab
Dieser Teil muss bestanden werden damit der Hund mit seinem Hundeführer zum anschließenden Verkehrsteil zugelassen wird.
Verkehrsteil
hier wird, wie oben beschrieben, die Führigkeit des Hundes in der Öffentlichkeit überprüft.
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt.
Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel(Beissen, Knurren,...), kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und dies im Leistungsheft vermerken.
Gehorsamsteil
Nach der Unbefangenheitsprobe folgt der Gehorsamsteil der immer von 2 Paaren gleichzeitig abgelegt wird.
Während ein Paar "arbeitet", liegt der zweite Hund neben seinem Hundeführer ab
Dieser Teil muss bestanden werden damit der Hund mit seinem Hundeführer zum anschließenden Verkehrsteil zugelassen wird.
Verkehrsteil
hier wird, wie oben beschrieben, die Führigkeit des Hundes in der Öffentlichkeit überprüft.